Algemeine Geschäfts- und Reisebedingungen von VAN DER MEER - REISEN für Reiseleistungen

Unsere Leistung betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen (wie Bahn, Schiff, Flug etc.) und Pauschalreisen und dessen Vermittlung, als auch Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unserer Internetseiten oder individuellen Zusammenstellung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für jedwede Mängel in der Ausführung der Fahrt oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Schifffahrts-, Bahn-, Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 unserer untenstehenden Geschäfts- und Reisebedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- u. Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Diese erhalten sie auf Anforderung gesondert zugesandt. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, sind Inhalt des Vertrages folgende Bedingungen:

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für die Zeit von 10 Tagen an. Dies geschieht auf der Grundlage der Reiseausschreibungen und aller Hinweise und Erläuterungen sowie dieser Reisebedingungen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich oder fernmündlich).

Bei der Vermittlung einer Reise eines anderen Reiseveranstalters kommt der Reisevertrag durch Buchungsbestätigung vom Reiseveranstalter zu Stande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

2. Leistungen und Änderungen

2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Programm- und  Leistungsbeschreibung der jeweils gültigen Internetseite oder Prospekt und aus den Angaben in unserer Reisebestätigung. Nebenabreden und vereinbarte Sonderwünsche, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung als Reiseveranstalter ausschließlich aus dem entsprechenden Angeboten und/oder der entsprechenden Buchungsbestätigung.

2.2. VAN DER MEER - REISEN ist berechtigt die Erfüllung der Reiseleistungen ganz oder teilweise zu verweigern, wenn und soweit die versprochene Leistung nicht verfügbar ist (zum Beispiel bei Überbuchung, Stornierung durch Leistungspartner usw.). VAN DER MEER - REISEN ist verpflichtet in diesem Fall dem Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren. Gleichzeitig behält sich Van der Meer-Reisen vor, ein alternatives Angebot unter den Bedingungen zu 1. anzubieten. Sollte der Kunde das alternative Angebot innerhalb von 10 Tagen nicht annehmen, ist ihm der auf die nicht zu erbringende Leistung entfallende Reisepreis unverzüglich zu erstatten.

2.3. VAN DER MEER - REISEN behält sich vor, die Schifffahrts-, Bahn- oder Fluggesellschaft zu wechseln, falls dies notwendig sein sollte. Für Verspätungen können wir keine Haftung übernehmen. Auch andere Änderungen sind möglich und leider nicht immer frühzeitig vorhersehbar. Im übrigen dürfen wir einzelne Reiseleistungen nur dann ändern (die nach Vertragsabschluss notwendig werden können) oder von ihnen abweichen, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.

2.4. Bei der Vermittlung einer Reise eines Reiseveranstalters ergibt sich die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der vom Reisenveranstalter erstellten Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt oder der Reiseausschreibung enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Wir sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters hinaus gehen oder im Widerspruch dazu stehen, oder den bestätigten Inhalte des Reisevertrages abändern.  

3. Rücktritt durch den Kunden und Stornogebühren

3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, jedoch nur mit schriftlicher Erklärung. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, kann VAN DER MEER - REISEN angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.

Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem vereinbarten Reisepreis, bei deren Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt wird. VAN DER MEER - REISEN ist berechtigt den Entschädigungsanspruch wie folgt zu pauschalieren:

  • Nach Buchung 20 % des Reisepreis
  • 6 bis 5 Monate vor Abfahrt 30 % des Reisepreis
  • 5 bis 4 Monate vor Abfahrt 40 % des Reisepreis
  • 4 bis 3 Monate vor Abfahrt 50 % des Reisepreis
  • 3 bis 2 Monate vor Abfahrt 75 % des Reisepreis
  • 2 Monate bis 5 Tage vor Abfahrt 90 % des Reisepreis
  • Ab 4 Tage vor der Abfahrt 100 % des Reisepreis
  • Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende Rücktrittskosten ergeben. Dies erfahren Sie auf Anfrage bei Buchung oder entnehmen dies der Katalog-/ Leistungsausschreibung.
  • Innerstaatliche extra gebuchte Leistungen im Zielgebiet: Die anfallenden Stornierungskosten entnehmen Sie bitte den Katalogbeschreibungen, bzw. der Buchungsbestätigung. Eventuelle Änderungen bleiben den Reiseveranstalter vorbehalten.
  • Mietwagen: bis Reiseantritt € 250,- pro Buchung. Ab Reiseantritt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Eventuell ersparte Aufwendungen werden zurückerstattet.
  • Extraleistungen: wie z.B. Zugfahrkarten, Fähren, etc. werden Ihnen hierfür die gesonderten Stornierungskosten bei Buchung mitgeteilt.

Gesonderte Stornierungsbedingungen für Sonderreisen: bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen.

3.2. Dem Kunden ist es jederzeit vorbehalten nachzuweisen, dass VAN DER MEER -  REISEN der durch seinen Rücktritt und den damit verbunden Ausfall des Reisepreises entstandene Schaden in Wirklichkeit geringer ist als der pauschalierte Entschädigungsanspruch oder das ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist.

3.3. Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass statt seiner eine Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Van der Meer-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Eintritts haftet der Dritte und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstandenen Mehrkosten.  

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, wird sich VAN DER MEER - REISEN bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Bei den von VAN DER MEER - REISEN vermittelten Leistungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter.

5. Preisänderungen

5.1. VAN DER MEER - REISEN kann eine nachträgliche Änderung des vereinbarten Reisepreises vornehmen, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen und die Preiserhöhung auf eine Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für ihn betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie spätestens bis 21 Tage vor Reiseantritt zu informieren. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

5.2. Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 10 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt ohne Zahlung eines Entgelts vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die VAN DER MEER - REISEN in der Lage ist, die ohne Mehrpreis aus dem Angebot Van der Meer-Reisen anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch VAN DER MEER - REISEN über die Änderungen dieser gegenüber geltend zu machen.

6. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen

6.1. VAN DER MEER - REISEN darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs.3 BGB entgegen nehmen. Dies gilt auch für Anzahlungen.

Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung, Aushändigung des Sicherungsscheines und der Rechnung werden 50 % Individualreisen und 50 % bei Gruppenreisen als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die dem Kunden auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 654 k BGB Insolvenz gesichert.

Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit ein, so ist VAN DER MEER - REISEN berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann VAN DER MEER - REISEN die gemäß Ziffer 3.1. zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen.

Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 60 Tage vor Reisetermin bei VAN DER MEER - REISEN eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen - wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 60 Tage liegen - muss der Reisepreis in voller Höhe sofort nach Reisebestätigung an VAN DER MEER - REISEN gezahlt werden. Zahlungen können im letzteren Fall dann nicht per Lastschrift und auch nicht per Überweisung erfolgen.

Leistungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an VAN DER MEER - REISEN geleistet werden. Vollständig bezahlt ist die Reise erst dann, wenn der vereinbarte Reisepreis auf dem Konto VAN DER MEER - REISEN gutgeschrieben ist.

6.2. Wir behalten uns vor, bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise zum Urlaubsort, die Reiseunterlagen bei nicht rechtzeitiger Zahlung dem Kunden per Nachnahme zu übersenden. Bei Nichteinlösung der Nachnahmesendung wird dies als Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 3.1. gewertet.

Wird bei Schiffsreisen, Bahnreisen, Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, werden die Reiseunterlage soweit möglich am gebuchten Schiffshafen, Bahnhof, Abflughafen hinterlegt. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlung am Schiffshafen, Bahnhof, Abflughafen  oder gegen Vorlage eines geeigneten Zahlungsnachweises am jeweils vorgenannten Ort ausgehändigt. Andernfalls wird der Reisevertrag gemäß Ziffer 3.  gewertet.

Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.

6.3. Die Reiseunterlagen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugesandt. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

Sollten die Reisedokumente dem Kunden wider Erwarten bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt nicht zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit VAN DER MEER - REISEN in Verbindung zu setzen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:

7.1. VAN DER MEER - REISEN kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.  Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Reiseveranstalter vor Reisebeginn von wichtigen, in der Person des Reiseteilnehmers liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung oder Gefährdung der Reise befürchten lassen, erhält. Ebenso, falls der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz der Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommen Reiseleistung erlangt werden.

7.2. VAN DER MEER - REISEN ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde den Reisepreis entgegen seine Verpflichtungen unter Ziffer 6.1. nicht spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gezahlt hat. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, VAN DER MEER - REISEN als Entschädigung eine Gebühr entsprechen der Regelung in Ziffer 3. zu zahlen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Die Regelung von Ziffer 3.2. findet herbei Anwendung.

7.3. Bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl, kann VAN DER MEER - REISEN bis 4 Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl in der Reisebeschreibung nicht erreicht und die dem Kunden in der Reisebestätigung noch einmal mitgeteilt worden ist. In einem solchen Fall leitet VAN DER MEER - REISEN den Kunden unverzüglich die Rücktrittserklärung zu und erstatten dem Kunden den bis dahin eingezahlten Reisepreis.

7.4. Wenn die Durchführung der Reise bis 4 Wochen vor Reiseantritt nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für VAN DER MEER - REISEN deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehende Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalter besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn er die zu seine Rücktritt führenden Umstände nachweist, und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Zusätzlich wird ihm sein

Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von seinem Ersatzangebot durch den Reiseveranstalter keine Gebrauch macht.

8. Höhere Gewalt

8.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8.2. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisen zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von der Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Reisenden.   

9. Haftung für Reisemängel

9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen ortsgebundenen Möglichkeiten oder landestypischen Besonderheiten. Unsere Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes, soweit nicht anderes vereinbart ist.

9.2. Kündigt der Kunde den Reisevertrag wegen eines Mangels und stellt sich im nachhinein heraus, dass die Kündigung rechtswidrig war, so hat er die durch die Kündigung veranlassten Mehrkosten insbesondere für die notwendigen Beförderungsmaßnahmen zu tragen.  

9.3. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken (§ 254 BGB), eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollten sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist dies an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung oder der genannte Ansprechpartner nicht erreichbar, müssen sie sich an den Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier) oder an ihre Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet bzw. an VAN DER MEER - REISEN, Albrecht-Dürer-Straße 13 in 06618 Naumburg, Deutschland wenden, um ihre Beanstandung telefonisch oder telegrafisch zur Kenntnis zu bringen. Die entstehenden erforderlichen Kosten trägt der Reiseveranstalter. Zudem  haben die Reisenden alles erforderliche und zumutbare zu tun, um den Eintritt eines Schadens zu verhindern oder seine Folgen gering zu halten. Die hierzu notwendigen Auslagen sind ihnen von VAN DER MEER - REISEN umgehend zu erstatten. Eine Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht hat den Verlust der Ansprüche des Reisenden wegen Mängel zur folge, soweit der Verstoß für den Schadenseintritt (mit-) ursächlich war.

10. Beschränkung der Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

  • soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  • soweit der Reiseveranstalter  für einen den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2. Für alle gegen den Veranstalter gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden nur bis zu einer Höhe von 4.100,- Euro, übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung for Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.  

10.3. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistungen internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Van der Meer-Reisen gegenüber dem Kunden darauf berufen. Sind in Vorschriften von Leistungsträgern von VAN DER MEER - REISEN Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich VAN DER MEER - REISEN bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

10.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet und als solche erbracht werden. Dies sind in der Regel solche Leistungen, die der Reisende vor Ort direkt bei einem anderen Veranstalter bucht und bezahlt sowie solche, die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind und tatsächlich auch so erbracht werden.

10.5. Für die Richtigkeit von Angaben in Hotel- u. Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, können wir nicht haften.

11. Gewährleistung

11.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, in dem er eine gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die  Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

11.2. Nach Reiseende kann der Reisende eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und der Reisende deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

11.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. (In diesem Falle behalten die Reiseteilnehmer den Anspruch auf Rückführung.) Der Reisende schuldet VAN DER MEER - REISEN den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn und/oder Reiseteilnehmer von Interesse waren.

11.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, er sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

12.1. Vertraglich Ansprüche wegen Mangels sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ihrem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen.

12.2. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt am nächsten Werktag, der auf den Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

12.3. Soweit VAN DER MEER - REISEN nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auftritt, ist dieser nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.

12.4. Die Abtretung von Ansprüchen gegen VAN DER MEER - REISEN ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

13. Rückbestätigung

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind sich spätestens 48 Stunden vor dem Rückflug, Ihren Rück-/Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 2 Tage vor Rück-/Weiterflug dies nochmals von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

14.1. VAN DER MEER - REISEN weist auf Pass-, Visumserfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeilichen Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekten oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheit wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.  Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden ausdrücklich den Reiseveranstalter mitgeteilt. Für Angehörige anderer Staaten gibt die zuständige Botschaft bzw. Konsulat Auskunft.

14.2. Kommt VAN DER MEER - REISEN seiner Hinweispflicht gemäß vorstehender Erklärung nach, somit ist der Reisende zur Einhaltung aller Bestimmungen des Reiselandes selbst verantwortlich.

14.3. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch VAN DER MEER - REISEN hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinungen etc. verpflichtet hat. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

14.4. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

14.5. Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind, (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern über Rücktritt des Kunden und Stornogebühren.

15. Versicherung

15.1. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise- & Rücktrittskosten-versicherung bzw. den Abschluss eines Versicherungspaketes (Soforthilfe-Versicherung, Reisekranken-Versicherung und Reiserücktrittskosten-Versicherung) zusammen mit der Buchung. Ein nachträglicher Abschluss ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung/Bestätigung möglich. Bitte beachten Sie, dass bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag oder spätestens am folgenden Werktag, möglich ist.

15.2. Ferner empfehlen wird bei allen Reisen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

15.3. Nachbuchungen von Versicherungen, mit Ausnahme der Reiserücktrittskosten-Versicherung und von Paketen, die eine Reiserücktrittskostenversicherung beinhalten, können bis Reiseantritt akzeptiert werden.

16. Gerichtsstand

16.1. Der Reisende kann VAN DER MEER - REISEN nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen von VAN DER MEER - REISEN ist ausschließlich Naumburg.

16.2. Für Klagen VAN DER MEER - REISEN gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz vom Reiseveranstalter maßgebend.

17. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

18. Gültigkeit

Diesem Algemeine Geschäfts- und Reisebedingungen ersetzen alle vorhergehenden Veröffentlichen.

19. Vermittler

VAN DER MEER - REISEN, Albrecht-Dürer Straße 13, 06618 Naumburg

Naumburg den 01. Dezember 2009

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